Forderungsbeitreibung und Inkasso

Die Zahlungsmoral von Kunden wird zunehmend schlechter. Gerade in der heutigen Zeit kann es sich ein Unternehmen aber kaum noch leisten, ausstehende Forderungen auszubuchen. Um so wichtiger ist es, durch effiziente und kostengünstige Forderungsbeitreibung zu seinem Recht zu kommen.

Wir nehmen Ihnen ab einer von Ihnen vorgegebenen Mahnstufe den kompletten Verwaltungsaufwand ab, indem wir zunächst den Schuldner mit aktueller Forderungsaufstellung einschließlich Zinsen und Ihrer Mahnkosten anschreiben und gerichtliche Schritte androhen. Zahlt der Schuldner nicht, nehmen wir persönlich zu diesem Kontakt auf, um mögliche Hinderungsgründe und die Möglichkeit einer Ratenzahlung abzuklären, sollte der Schuldner nachweislich nicht zur sofortigen Leistung in der Lage sein. Bei fehlender Kooperation leiten wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren ein und vollstrecken aus dem Titel. Hierbei ist insbesondere die Veranlassung einer Kontosperrung des Schuldners mit EC-Karteneinzug ein effizientes Mittel.

Durch unsere intensive Bearbeitung der Inkassomandate gelingt es uns überwiegend, die Beitreibung erfolgreich abzuschließen. In diesem Fall werden sämtliche Kosten und unsere Gebühren vom Schuldner getragen. Im Falle einer erfolglosen Beitreibung werden unsere Gebühren teilweise gegen Abtretung Ihrer (wertlosen) Forderung gegen den Schuldner getilgt. Unser Gebührenanspruch erhält so eine Art "erfolgsabhängige" Komponente.

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Warncke

Ihre Anwaltskanzlei für Forderungsbeitreibung und Inkasso in Tuttlingen